Allgemeine Geschäftsbedingungen von MONNIER IMMOBILIEN GMBH

  1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskunft. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung vorbehalten.
  2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposées und seiner Bedingungen zustande.
  3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
  4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes) beschafft haben, statt freihändiger Kauf), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
  6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem maklerseits unterbreiteten Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind dem Makler vom Kunden mitzuteilen. Soweit nicht anders vereinbart, berechnen wir eine Maklercourtage in Höhe von 6,25% des Objekt-Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Verkauf, bzw. 2,38 Netto-Kaltmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Wohnraumanmietung sowie 3,57 Brutto-Warmmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Gewerberaumanmietung. Courtagefreie Objekte bzw. Immobilien zu anderen Konditionen werden entsprechend ausgewiesen und kenntlich gemacht. Anderenfalls ist die Provision allein vom Mieter bzw. Käufer zu tragen. Beim Kauf einer Immobilie sind vom Erwerber zusätzlich die Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer zu tragen.
  7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei allen Verhandlungsgesprächen, bzw. Erteilung der Nachrichten von etwaigen Verhandlungsergebnissen. Wir haben ferner Anspruch auf Anwesenheit bei der Beurkundung von Kaufobjekten sowie bei der Unterzeichnung von Mietverträgen bei Mietobjekten. Ebenfalls haben wir einen Anspruch auf eine Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages.
  8. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  9. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich, d.h. bis spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots schriftlich unter Angabe der Quelle und des Angebotsdatums mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die sich aus den jeweiligen Angeboten ergebenden Beträge (vgl. Ziffer 1) zu zahlen. Sofern Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen wird, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers (Hamburg), soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.